Mietbedingungen
DE3 Saunavermietung – ein Geschäftsbereich von DE3 Automobile, Inhaber Eric Daus
Diese Mietbedingungen gelten ausschließlich für Mietverträge über den Saunawagen.
Teil A – Allgemeine Mietbedingungen
Grundlage für die Vermietung beweglicher Sachen durch DE3.
A.1 Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist DE3 Automobile, Inhaber Eric Daus (Einzelunternehmen), Am Vorderflöß 49, 33175 Bad Lippspringe. DE3 Saunavermietung ist ein Geschäftsbereich von DE3 Automobile und keine eigenständige juristische Person.
Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für die Vermietung beweglicher Sachen durch DE3. Für den jeweiligen Mietgegenstand gelten zusätzlich die besonderen Mietbedingungen des jeweiligen Mietgegenstands (z. B. Teil B für den Saunawagen). Besondere Bedingungen eines Mietgegenstands gelten nicht automatisch für andere Mietgegenstände.
Diese Mietbedingungen gelten ausschließlich für Mietverträge. Für den Fahrzeughandel (Verkauf und Ankauf von Fahrzeugen) gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen / AGB von DE3 Automobile.
A.2 Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website, WhatsApp, Telefon oder E-Mail ist unverbindlich und stellt noch keine Buchung dar. Der auf der Website ermittelte Preis ist eine unverbindliche Schätzung und keine verbindliche Verfügbarkeitsbestätigung.
Ein Mietvertrag kommt erst zustande, nachdem DE3 die Anfrage ausdrücklich bestätigt hat (Buchungsbestätigung).
A.3 Mietpreis und Zahlung
Es gilt der vereinbarte Mietpreis. Alle Preise sind Endpreise inkl. 19 % MwSt.
Der vereinbarte Mietpreis ist spätestens bei Übergabe der Mietsache in bar zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Der Empfang von Mietpreis und Kaution wird dokumentiert bzw. quittiert.
A.4 Kaution
Zusätzlich ist bei Übergabe eine Barkaution in der für den jeweiligen Mietgegenstand vereinbarten Höhe zu hinterlegen. Die Kaution ist nicht Bestandteil des Mietpreises.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückgezahlt, soweit keine offenen Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.
A.5 Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort. Die Einzelheiten (Bereitstellung, Abholung, Lieferung oder Selbstabholung) ergeben sich aus den besonderen Mietbedingungen des jeweiligen Mietgegenstands und der individuellen Absprache.
Nach Ende der Mietzeit ist die Mietsache vollständig und in dem Zustand zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzustellen, der in den besonderen Mietbedingungen festgelegt ist. Müll und persönliche Gegenstände sind vollständig zu entfernen.
A.6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache einschließlich ihrer Ausstattung sorgfältig und bestimmungsgemäß zu benutzen. Insbesondere sind die bei Übergabe mitgeteilten Bedienungs- und Sicherheitshinweise einzuhalten.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass auch Personen, denen er die Nutzung gestattet, diese Vorgaben beachten.
Der Mieter darf keine eigenmächtigen technischen Veränderungen oder Reparaturen durchführen. Schäden, Störungen und technische Probleme sind DE3 unverzüglich mitzuteilen.
A.7 Schäden und Verlust
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder Personen, denen er die Nutzung gestattet, schuldhaft durch unsachgemäße, vertragswidrige oder sorgfaltswidrige Nutzung verursachen. Normale Abnutzung durch vertragsgemäße Nutzung wird dem Mieter nicht als Schaden berechnet.
Vorhandene Schäden können bei Übergabe dokumentiert werden. Bei Rückgabe können neu festgestellte Schäden ebenfalls dokumentiert werden.
Bestehen berechtigte Ansprüche von DE3, kann die Kaution damit verrechnet werden; ein verbleibender Betrag wird zurückgezahlt. Die Kaution begrenzt die Haftung des Mieters nicht, sofern ein vom Mieter zu vertretender Schaden tatsächlich höher ist.
A.8 Technische Probleme
Technische Probleme oder Defekte sind DE3 unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen oder technische Eingriffe darf der Mieter grundsätzlich nicht selbst durchführen, es sei denn, DE3 gibt dies ausdrücklich frei oder ein sofortiger Eingriff ist ausnahmsweise zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr erforderlich.
DE3 entscheidet nach Meldung über das weitere Vorgehen und versucht, soweit möglich und zumutbar, Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte des Mieters bei einem nicht von ihm verursachten Mangel bleiben unberührt.
A.9 Haftung
DE3 und der Mieter haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleibt uneingeschränkt.
Der Mieter ist für die Einhaltung der Nutzungs- und Sicherheitshinweise durch ihn und die von ihm zugelassenen Nutzer verantwortlich.
A.10 Stornierung durch den Mieter
Bis einschließlich 14 Tage vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei. 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des vereinbarten Mietpreises fällig, ab 6 Tagen vor Mietbeginn 80 % des vereinbarten Mietpreises.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass DE3 kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann DE3 den stornierten Zeitraum anderweitig vermieten oder werden Aufwendungen erspart, wird dies angemessen berücksichtigt.
Stornierungen können in Textform erfolgen, insbesondere per WhatsApp oder E-Mail. Gesetzliche Rechte beider Parteien, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
Die Stornierung ist eine vertragliche Regelung für gebuchte Mietzeiträume. Sie berührt ein eventuell gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht nicht; hierzu siehe die Verbraucherinformationen Vermietung.
A.11 Wetter und Unwetter
Normale jahreszeitliche Wetterbedingungen wie Regen, Kälte oder Schnee sind grundsätzlich kein Grund für eine kostenlose Stornierung, sofern Transport, Aufstellung und sichere Nutzung weiterhin möglich sind.
Machen außergewöhnliche oder gefährliche Wetterverhältnisse Transport, Aufstellung oder Nutzung objektiv unsicher oder unzumutbar, versuchen DE3 und der Mieter zunächst, einen Ersatztermin zu vereinbaren. DE3 darf Transport, Aufstellung oder Nutzung ablehnen bzw. abbrechen, wenn dies aus konkreten Sicherheitsgründen erforderlich ist. Zwingende gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
A.12 Ausfall auf Seiten von DE3
Kann DE3 die Mietsache nicht vertragsgemäß bereitstellen, etwa wegen eines technischen Defekts vor der Übergabe, bietet DE3 – sofern für den Mieter akzeptabel – zunächst einen Ersatztermin an.
Möchte der Mieter keinen Ersatztermin oder ist dieser nicht sinnvoll möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet. Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
A.13 Sicherheitsvorbehalt
DE3 darf Übergabe, Aufstellung oder weitere Nutzung verweigern bzw. abbrechen, wenn konkrete Umstände vorliegen, durch die Personen, die Mietsache, das Zugfahrzeug oder fremdes Eigentum erheblich gefährdet würden. Dieses Recht besteht ausschließlich aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen.
Teil B – Besondere Mietbedingungen Saunawagen
Gelten zusätzlich zu Teil A ausschließlich für die Anmietung des Saunawagens.
B.1 Mietgegenstand
Mobiler Saunawagen mit holzbeheizter Sauna (bis zu 6 Personen) und integriertem Jacuzzi (bis zu 4 Personen). Abmessungen: Aufbau ca. 5,30 m lang, ca. 2,50 m breit, Gesamthöhe mit Schornstein ca. 3,80 m; Anhängerplattform ca. 5,00 m zzgl. Deichsel; Gewicht ca. 2.500 kg (Anhänger inkl. Sauna).
B.2 Mietpreis und Tarife
Montag–Donnerstag (ohne Feiertag): 1 Tag 180 €, jeder weitere Tag +90 €. Zeiträume mit Freitag, Samstag, Sonntag oder Feiertag: Grundpreis 240 €, weitere Tage je nach Dauer +90 € bis +110 €. Full Weekend (Freitag bis Sonntag): 450 €. Mo–Do Special (genau Montag bis Donnerstag, ohne Feiertag): 399 €. Wochenauszeit (7 Tage): 699 € inkl. Lieferung und Abholung bis 20 km einfacher Entfernung. Zeiträume über 7 Tage: individuelles Angebot, Lieferung und Abholung kostenfrei.
Sonderpakete: Weihnachten (23.12.–26.12.) 500 €, Silvester (30.12.–01.01.) 500 €. Die Sonderpakete sind Mindestzeiträume; wird ein geschützter Feiertagszeitraum berührt, gilt das vollständige Paket als Mindestbuchung. Eine Verlängerung über den Paketzeitraum hinaus ist nach Absprache möglich.
Inklusive: Brennholz, Aufguss-Aroma, Endreinigung, Desinfektion. Alle Preise sind Endpreise inkl. 19 % MwSt.
B.3 Kaution
Die Kaution beträgt 200 € und wird bei Übergabe des Saunawagens in bar hinterlegt. Der Erhalt wird dokumentiert bzw. quittiert. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückgezahlt, sofern keine offenen Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.
B.4 Bereitstellung und Abholung
Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich ca. 15 Uhr am ersten Miettag, die Abholung grundsätzlich ca. 13 Uhr am Folgetag nach dem letzten Nutzungstag. Der Abholtag ist kein zusätzlicher Miettag. Individuelle Zeitabsprachen sind möglich; die genauen Zeiten werden bei der Buchungsbestätigung abgestimmt.
B.5 Lieferung und Selbstabholung
Selbstabholung am Standort Am Vorderflöß 49, 33175 Bad Lippspringe ist nach vorheriger Absprache kostenlos.
Lieferung und Abholung: bis einschließlich 10 km einfache Entfernung 50 € pauschal, ab dem 11. Kilometer zusätzlich 2 € je weiterem Kilometer der einfachen Entfernung. Maßgeblich ist ausschließlich die einfache Entfernung (Hinweg) von Am Vorderflöß 49, 33175 Bad Lippspringe bis zum Aufstellort; die Rückfahrt wird nicht zusätzlich berechnet. Beispiele: 8 km = 50 €, 15 km = 60 €, 30 km = 90 €.
B.6 Zufahrt und Stellplatz
Der Mieter sorgt für eine grundsätzlich geeignete Zufahrt und Stellfläche. Zu berücksichtigen sind die Maße des Saunawagens: Aufbau ca. 5,30 m lang, ca. 2,50 m breit, Gesamthöhe mit Schornstein ca. 3,80 m, Anhängerplattform ca. 5,00 m zzgl. Deichsel; zusätzlich ist Platz zum Rangieren erforderlich. Außerdem werden Wasseranschluss bzw. Befüllmöglichkeit und Stromversorgung benötigt.
Der Mieter weist DE3 vorab auf erkennbare Besonderheiten hin, etwa enge Zufahrten, Tore, Carports, niedrige Äste, starke Steigungen, unbefestigte Flächen oder sonstige Hindernisse.
DE3 entscheidet vor Ort aus Sicherheitsgründen, ob eine gefahrlose Zufahrt und Aufstellung tatsächlich möglich ist. Ist die vereinbarte Lieferung aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Mieters oder einer offensichtlich ungeeigneten Zufahrt bzw. Stellfläche nicht sicher möglich, obwohl DE3 ordnungsgemäß angereist ist, darf DE3 die Aufstellung verweigern. In diesem Fall kann DE3 den tatsächlich entstandenen und nach den gesetzlichen Grundsätzen ersatzfähigen Aufwand verlangen.
Hat DE3 die Nichtdurchführbarkeit zu vertreten, trägt nicht der Mieter dieses Risiko.
B.7 Nutzung von Sauna und Jacuzzi
Sauna und Jacuzzi sind ausschließlich nach den bei Übergabe mitgeteilten Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu nutzen. Der holzbeheizte Ofen darf nur wie eingewiesen betrieben werden.
Der Saunawagen ist besenrein zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzustellen. Die Endreinigung und Desinfektion übernimmt DE3.
Siehe auch: Verbraucherinformationen Vermietung · Zur Saunavermietung
